Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Gratulation! Mit dem Initiieren von ersten Maßnahmen und der Wirksamkeitskontrolle sind Sie jetzt beim siebten Schritt des Prozesses angekommen. Es geht darum, Kriterien festzulegen, wann eine wiederholte Durchführung sinnvoll ist. Im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses geht es darum, auch aktuelle Veränderungen zu berücksichtigen.


Nach der Gefährdungsbeurteilung ist vor der Gefährdungsbeurteilung

Die meisten Unternehmen führen nach drei bis fünf Jahren die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung erneut durch. Neben dieser pragmatischen, rein zeitlichen Orientierung werden im Arbeitsschutzgesetz Rahmenbedingungen definiert, wann die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren ist.

Ich empfehle eine erneute Durchführung, wenn…

  • strukturelle Veränderungen (z. B. veränderte Team- und Führungsstruktur, neue Aufgabenfelder) zu gravierenden Veränderungen oder Neuerungen in den Prozessen und der Zusammenarbeit führen.
  • technische Neuerungen und die Digitalisierung von Prozessen sich maßgeblich auf die Arbeitsorganisation und Zusammenarbeit auswirken.
  • Sie wahrnehmen, dass Beschwerden von Mitarbeitenden und Kunden zunehmen, wenn Fluktuation und AU-Zeiten auffällig ansteigen.
  • neue arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse oder Arbeitsschutzvorschriften vorliegen.


Prüfen Sie mindestens einmal im Jahr, ob die Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung noch aktuell ist. Am besten stellen Sie sich dafür jetzt direkt eine Terminserie ein, dann rutscht Ihnen das Thema zukünftig nicht durch.